Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
betriebswirtschaftliche Beratung
Finanzbuchhaltung
Lohnabrechnung
Gutachten / Treuhand












Das Erfahrungspotenzial unserer Kanzlei steht Unternehmen, Anteilseignern und Privatpersonen bei der sachverständigen Begutachtung im betriebswirtschaftlichen Bereich zur Verfügung. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die umfassende Bewertung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen im Zusammenhang mit deren Kauf oder Verkauf oder bei Auseinandersetzungen über die Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter.

Das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben ist dem Wirtschaftsprüfer gesetzlich eingeräumt. Die Interessen in den Sphären von Vermögen und Recht nimmt er uneigennützig wahr. Das gewährleisten nicht zuletzt die strengen Berufsregeln.